Kirchenkreiskonferenz

Download
Beitrag in der Zett Oktober 2021
EJ - zeitlich ganz in Ordnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 531.3 KB

Einmal im Jahr (immer am 3. Wochenende im Oktober) treffen sich Delegierte (Ehrenamtliche und Hauptberufliche) aus allen Dekanaten und Verbänden des Kirchenkreises zur Kirchenkreiskonferenz (KKK). 

 

Die Ordnung der Evangelischen Jugend Bayern beschreibt unter Nr. 12 die Funktion und Aufgaben der Kirchenkreiskonferenz:

 

Kirchenkreiskonferenz (Regionalkonferenz)

(1) Im Bereich der Kirchenkreise sollen Kirchenkreiskonferenzen gebildet werden. Ihnen gehören ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Mitarbeitende als Vertretung der Dekanatsbezirke sowie Vertreter bzw. Vertreterinnen der im Kirchenkreis tätigen evangelischen Jugendverbände (Nr. l Abs. 3) an.

 

(2) Die Kirchenkreiskonferenz dient dem Erfahrungsaustausch, der Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten sowie der Planung von Aktivitäten auf Kirchenkreisebene.

 

(3) Die Kirchenkreiskonferenz vertritt die Evangelische Jugend im Regierungsbezirk gegenüber dem Bezirk und dem Bezirksjugendring. Sie wählt die Delegierten für den Bezirksjugendringausschuss und hält Kontakt zu dem BDKJ der jeweiligen Diözese. Über die Zuordnung zu den Regierungsbezirken und den Diözesen und gegebenenfalls das Zusammenwirken von Kirchenkreiskonferenzen finden gesonderte Absprachen im Einvernehmen mit der Landesjugendkammer statt.

 

(4) Die Kirchenkreiskonferenz wählt einen Geschäftsführenden Ausschuss, der zusammen mit dem bzw. der Kirchenkreisbeauftragten des Amtes für evangelische Jugendarbeit zu den Konferenzen einlädt. Der Kreisdekan bzw. die Kreisdekanin wird zu den Konferenzen eingeladen und über die Tagesordnung und das Protokoll unterrichtet. Für die erstmalige Einberufung wird das Amt für evangelische Jugendarbeit beauftragt.

 

(5) Die Kirchenkreiskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung bezogen auf die im Kirchenkreis gegebenen Arbeitsstrukturen und Arbeitsmöglichkeiten. Soweit erforderlich, können die Aufgaben auch kirchenkreisübergreifend wahrgenommen werden.

 

Die Geschäftsordnung der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Bayreuth (letzte Änderung 13.10.2017) gibt Dir genaue Informationen zur Arbeitsweise, Inhalten und Abläufen an der KKK und darüberhinaus. Bei genauerem Interesse könnt ihr euch diese hier als PDF herunterladen.


Download
Geschäftsordnung der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Bayreuth_18.10.2015
Geschäftsordnung der Evangelischen Jugen
Adobe Acrobat Dokument 128.5 KB
Download
Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (OEJ)
Ordnung der Evangelischen Jugend in Baye
Adobe Acrobat Dokument 346.3 KB